Am 3. Juli 2023 wurde eine Änderung der nationalen Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bekanntgegeben.

  • Die Länder Sudan und Südsudan sind seit dem 4. Juli 2023 aus dem Kreis der begünstigten Bestimmungsziele der Allgemeinen Genehmigung Nr. 17 ausgeschlossen.