Wie die Deutsch Ungarische Industrie- und Handelskammer (AHK) informiert, gelten seit dem 1. Juli 2023 für Hersteller im B2C Versandhandel neue Registrierungs- und Zahlungspflichten. Diese ergeben sich durch die EPR-Pflicht, der erweiterten Herstellerverantwortung.

Mit der EPR-Pflicht setzt Ungarn die EU-Richtlinien im Bereich der Abfallwirtschaft um. (Bildquelle: Pixabay)

Wer ist betroffen? Die neuen Pflichten gelten in Ungarn für alle ausländischen Online-Shops, bzw. für Hersteller der dort angebotenen Produkte. Folgende Waren sind unter anderem betroffen:

  • Elektronische Geräte
  • Batterien
  • Verpackungen
  • Büromaterial
  • Fahrzeuge

Die Hersteller sind dazu verpflichtet, sich bei der Konzessionsgesellschaft zu registrieren sowie die Dienste eines Entsorgungsdienstleister in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus ist die Registrierung bei der Umweltbehörde Pflicht. Dies gilt auch, wenn der Hersteller die Mehrwertsteuererklärung via OSS-System im Heimatland einreicht.

Mit der EPR-Pflicht will Ungarn die Kreislaufwirtschaft im eigenen Land fördern und damit Abfälle reduzieren.

Quelle: AHK