Nach mehrjährigen Verhandlungen der EU mit Partnerstaaten aus dem Paneuropa-Mittelmeerraum zu den geltenden Ursprungsregeln, können alternative Ursprungsregeln als Übergangsregeln angewandt werden.
Das Vorhaben, für alle Verhandlungspartner modernisierte und vereinfachte Ursprungsregeln festzulegen, ist bislang gescheitert. Die Übergangsregeln, die als Anlage A an die Ursprungsprotokollen der jeweiligen bilateralen Abkommen angehängt sind, dürfen von einigen Staaten angewandt werden (Optional zu den geltenden Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens).
Bereits seit dem 1. September 2021 können die alternativen Ursprungsregeln zwischen der EU und vielen Partnerländern angewendet werden.
Auf der Website der Generaldirektion TAXUD können Sie nachverfolgen, mit welchen Partnerländern die EU wann die Möglichkeit hat, die Übergangsregeln anzuwenden.
Quellen: zoll.de