Was sind Allgemeine Genehmigungen?
In einigen Sonderfällen dürfen Waren ohne beantragter Ausfuhrgenehmigung exportiert werden. Die sogenannten Allgemeinen Genehmigungen vereinfachen die Ausfuhr erheblich, indem sie eine sofortige Lieferung ermöglichen.
Ob eine bestimmte Ware die Voraussetzungen für eine Allgemeine Genehmigung erfüllt, ist genau zu überprüfen. Die nötigen Unterlagen veröffentlicht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Bundesanzeiger.
Begünstigungen für die Ukraine – Einschränkungen für China
Das BAFA hat nun über die ab dem 1. Oktober in Kraft tretenden Änderungen in den Allgemeinen Genehmigungen (AGG) informiert. Zum einen wurden die AGGen Nr. 18 bis Nr. 27 bis zum 31. März 2023 verlängert. Des Weiteren gab es Anpassungen bei vier Genehmigungen hinsichtlich der begünstigten Länder.
So gehört die Ukraine in der Allgemeinen Genehmigung Nr. 18 ab dem 1. Oktober zu den begünstigten Bestimmungszielen. AGG Nr. 18 regelt den Export von Bekleidung und Ausrüstung mit Signatur-Unterdrückung. Bislang gehörte die Ukraine zusammen mit etwa der Türkei, Ruanda, Armenien und Marokko zu den Ländern, die explizit von dieser Allgemeinen Genehmigung ausgeschlossen waren.
Ebenfalls begünstigt wird die Ukraine als Bestimmungsziel für Güter, die zur Ersten Hilfe bei Katastrophen dienen. Weiterhin werden unter anderem die Länder Ruanda, China und Sierra Leone aus der Liste der begünstigten Bestimmungsziele für geländegängige Fahrzeuge und Wiederausfuhr herausgenommen.
Alle Änderungen sowie die Allgemeinen Genehmigungen in vollem Umfang finden Sie unter diesem Link auf der Seite des BAFA.