Ab dem 31.12.2019 ist für alle Waren-Einfuhren nach Algerien, die per Seefracht ins Land kommen, der Incoterm FOB (Free On Board) zwingend vorgeschrieben. Es ist lediglich der Seeverkehr von den Vorgaben betroffen, nicht jedoch andere Transportmittel (z.B. Luftfracht).
Für Haushaltsgeräte und Mobiltelefone gibt es neben der verpflichtenden Nutzung von FOB bei Seefracht noch weitere Bestimmungen, die nach Mitteilung des algerischen Bankenverbands bereits am 30.09.2019 in Kraft getreten sind:
- Unternehmen sind bei Einfuhrgeschäften angehalten, soweit wie möglich algerische Seefrachtführer zu nutzen.
• Direktzahlungen sind nicht länger möglich. Stattdessen wird ein Zahlungsziel von 9 bis 12 Monaten vorgeschrieben.
Weitere Informationen zum Geschäft mit Algerien finden Sie auf der Webseite der IHK für München und Oberbayern