Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen gehören zu den handelspolitischen Schutzinstrumenten der Europäischen Union. Sie kommen zum Einsatz, wenn bestimmte Einfuhren von Waren zu Wettbewerbsverzerrungen führen und dadurch Wirtschaftszweige innerhalb der EU negativ beeinträchtigen. Aktuell wurden mehrere Verfahren neu eingeleitet oder wiederaufgenommen. Nachfolgend ein Überblick über die jüngsten Entwicklungen.
Antidumping und Antisubvention – wo liegt der Unterschied?
- Antidumpingmaßnahmen richten sich gegen Waren, die zu Preisen unter ihrem normalen Marktwert in die Europäische Union eingeführt werden. Im Fokus stehen dabei die Preisgestaltung und das Marktverhalten der exportierenden Unternehmen.
- Antisubventionsmaßnahmen betreffen Einfuhren, deren Preis durch staatliche Unterstützungsmaßnahmen im Ursprungsland künstlich reduziert wird. Hier stehen staatliche Beihilfen und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb im Mittelpunkt.
Vier neue Überprüfungsverfahren zu Biodiesel aus den USA
Am 31. Juli 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission vier Überprüfungsverfahren im Zusammenhang mit den geltenden Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen für Biodiesel mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika.
Dabei handelt es sich um folgende Verfahren:
- Auslaufüberprüfung der Ausgleichsmaßnahmen (Amtsblatt C/2026/4128)
- Auslaufüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen (Amtsblatt C/2026/4227)
- Teilweise Interimsüberprüfung der Ausgleichsmaßnahmen (Amtsblatt C/2026/4087)
- Teilweise Interimsüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen (Amtsblatt C/2026/4088)
Die beiden Auslaufüberprüfungen wurden nach einer Bekanntmachung über das bevorstehende Auslaufen der Maßnahmen auf Antrag des European Biodiesel Board eingeleitet. Der Antrag wurde am 30. April 2026 im Namen des Wirtschaftszweigs der Union gestellt.
Die beiden teilweisen Interimsüberprüfungen gehen hingegen auf einen Antrag von Diamond Green Diesel LLC und Valero Energy (Ireland) Limited vom 8. Juni 2026 zurück.
Alle vier Verfahren betreffen Biodiesel, der aus durch Synthese und/oder Hydrotreating gewonnenen Fettsäuremonoalkylestern beziehungsweise paraffinischen Gasölen nichtfossilen Ursprungs hergestellt wird. Erfasst werden sowohl Reinstoffe als auch Mischungen mit einem entsprechenden Anteil von mehr als 20 GHT. Die betroffenen Waren werden derzeit unter verschiedenen KN- und TARIC-Codes eingereiht.
Bekanntmachungen im Amtsblatt der EU: C/2026/4128, C/2026/4227, C/2026/4087 und C/2026/4088 (jeweils vom 31. Juli 2026).
Antidumpinguntersuchung von „Glasperlen“ aus China
Am 16. Juli 2026 leitete die Europäische Kommission eine Antidumpinguntersuchung gegen Einfuhren fester Mikrokugeln aus Glas (Glasperlen) mit Ursprung in der Volksrepublik China ein.
Der Antrag wurde am 2. Juni 2026 von neun Herstellern aus der Europäischen Union eingereicht.
Untersucht werden feste Glasmikrokugeln mit einem Durchmesser von bis zu 2 Millimetern, unabhängig davon, ob sie beschichtet oder unbeschichtet sind beziehungsweise welchem Verwendungszweck oder Herstellungsverfahren sie unterliegen. Die betroffenen Waren werden derzeit den KN-Codes ex 7018 10 90, ex 7018 20 00 und ex 7018 90 90 sowie den TARIC-Codes 7018 10 90 10, 7018 20 00 10 und 7018 90 90 10 zugeordnet. Bekanntmachung im Amtsblatt der EU: Amtsblatt C/2026/3713 vom 16. Juli 2026.
Antidumpinguntersuchung von „Pekingenten“ aus China
Am 9. Juli 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission die Einleitung einer Antidumpinguntersuchung zu Einfuhren von Pekingenten mit Ursprung in der Volksrepublik China.
Auslöser war ein Antrag von fünf Herstellern von Pekingenten in der Europäischen Union, der am 26. Mai 2026 gestellt wurde.
Die Untersuchung umfasst Fleisch von Pekingenten in unterschiedlichen Vermarktungsformen. Hierzu zählen unter anderem ganze Tiere oder Teilstücke sowie frische, gekühlte, gefrorene, gesalzene, getrocknete, geräucherte oder anderweitig haltbar gemachte Erzeugnisse. Die betroffenen Waren werden derzeit verschiedenen KN- und TARIC-Codes zugeordnet. Bekanntmachung im Amtsblatt der EU: Amtsblatt C/2026/3584 vom 9. Juli 2026.
Antidumpingauslaufüberprüfung von bestimmten warmgewalzten Flacherzeugnissen aus Eisen oder Stahl aus der Türkei
Am 6. Juli 2026 leitete die Europäische Kommission eine Auslaufüberprüfung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen für bestimmte warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in der Türkei ein.
Dem Verfahren liegt ein Antrag von Eurofer zugrunde, der am 1. April 2026 im Namen des entsprechenden Wirtschaftszweigs der Union eingereicht wurde.
Gegenstand der Überprüfung sind warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen oder Stahl, auch in Rollen sowie in zugeschnittener Form oder als Schmalbanderzeugnisse, sofern sie weder plattiert noch beschichtet sind. Die Waren werden derzeit unter zahlreichen KN- und TARIC-Codes eingereiht. Bekanntmachung im Amtsblatt der EU: Amtsblatt C/2026/3536 vom 6. Juli 2026.
Antidumpinguntersuchung von elektrischen Primärelementen und Primärbatterien aus alkalischem Mangandioxid aus China
Am 2. Juli 2026 eröffnete die Europäische Kommission eine Antidumpinguntersuchung gegen Einfuhren elektrischer Primärelemente und Primärbatterien aus alkalischem Mangandioxid mit Ursprung in der Volksrepublik China.
Der Antrag wurde am 18. Mai 2026 von der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA eingereicht.
Die Untersuchung betrifft nicht wiederaufladbare Rundzellen aus alkalischem Mangandioxid, ausgenommen Abfälle, Schrott und Teile. Die betroffenen Waren werden derzeit unter dem KN-Code 8506 10 11 eingereiht. Bekanntmachung im Amtsblatt der EU: Amtsblatt C/2026/3479 vom 2. Juli 2026.
Antidumpinguntersuchung von bestimmten Polyetherpolyolen aus China
Am 30. Juni 2026 leitete die Europäische Kommission eine Antidumpinguntersuchung betreffend bestimmte Polyetherpolyole mit Ursprung in der Volksrepublik China ein.
Grundlage des Verfahrens ist ein Antrag von BASF, Covestro, PCC Rokita, Shell und Chimcomplex, der am 8. Juni 2026 eingereicht wurde.
Die Untersuchung betrifft bestimmte Polyetherpolyole, die derzeit dem KN-Code ex 3907 29 20 sowie den TARIC-Codes 3907 29 20 35 und 3907 29 20 90 zugeordnet werden. Bekanntmachung im Amtsblatt der EU: Amtsblatt C/2026/3478 vom 30. Juni 2026.
Antidumpinguntersuchung von „Trichlorisocyanursäuren“ aus China
Am 24. Juni 2026 nahm die Europäische Kommission die Antidumpinguntersuchung zu Einfuhren von Trichlorisocyanursäure mit Ursprung in der Volksrepublik China wieder auf.
Der Antrag wurde am 12. Mai 2026 von Ercros S.A. und Electroquímica de Hernani S.A. im Namen des Wirtschaftszweigs der Union gestellt.
Untersucht werden Trichlorisocyanursäure sowie daraus hergestellte Zubereitungen, die auch unter dem internationalen Freinamen „Symclosen“ bekannt sind. Die betroffenen Waren werden derzeit den KN-Codes ex 2933 69 80 und ex 3808 94 20 sowie den TARIC-Codes 2933 69 80 70 und 3808 94 20 20 zugeordnet. Bekanntmachung im Amtsblatt der EU: Amtsblatt C/2026/3329 vom 24. Juni 2026.
Antidumpingüberprüfung von „Mononatriumglutamat“ aus China
Am 12. Juni 2026 leitete die Europäische Kommission eine Interimsüberprüfung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen gegenüber Einfuhren von Mononatriumglutamat aus der Volksrepublik China ein.
Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Antrag von Ajinomoto Foods Europe, der am 24. April 2026 eingereicht wurde.
Gegenstand der Überprüfung ist Mononatriumglutamat, das derzeit dem KN-Code ex 2922 42 00 (TARIC-Code 2922 42 00 20) zugeordnet wird. Bekanntmachung im Amtsblatt der EU: Amtsblatt C/2026/3124 vom 12. Juni 2026.
Antidumpingüberprüfung von „Aspartam“ aus China
Am 10. Juni 2026 leitete die Europäische Kommission eine Interimsüberprüfung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen gegen Einfuhren von Aspartam mit Ursprung in der Volksrepublik China ein.
Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Antrag von HSWT France S.A.S, der am 14. April 2026 eingereicht wurde.
Betroffen ist Aspartam, das derzeit unter dem KN-Code ex 2924 29 70 (TARIC-Code 2924 29 70 05) eingereiht wird. Bekanntmachung im Amtsblatt der EU: Amtsblatt C/2026/3105 vom 10. Juni 2026.
Neue Antidumpinguntersuchung gegen „Schraub- und Steckregale aus Stahl“ aus China
Am 10. Juni 2026 leitete die Europäische Kommission eine Antidumpinguntersuchung gegen Einfuhren von Schraub- und Steckregalen aus Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China ein.
Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Antrag des European Metal Shelving Manufacturers’ Defence Committee, der am 27. April 2026 eingereicht wurde.
Untersucht werden Schraub- und Steckregale aus Stahl sowie bestimmte Bauteile dieser Regalsysteme. Dazu zählen insbesondere Wandschienen mit zwei flachen Verbindungsflächen sowie Stahltraversen ohne angeschweißte Stützenverbinder. Die betroffenen Waren werden derzeit unter den KN-Codes ex 9403 20 80 (TARIC-Code 9403 20 80 20) und ex 9403 99 10 (TARIC-Code 9403 99 10 20) eingereiht. Bekanntmachung im Amtsblatt der EU: Amtsblatt C/2026/3097 vom 10. Juni 2026.
Neue Antidumpinguntersuchung gegen „bestimmte Copolyester“ aus China
Am 4. Juni 2026 leitete die Europäische Kommission eine Antidumpinguntersuchung gegen Einfuhren bestimmter aliphatisch-aromatischer Copolyester mit Ursprung in der Volksrepublik China ein.
Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Antrag von BASF, der am 20. April 2026 eingereicht wurde.
Betroffen sind bestimmte aliphatisch-aromatische Copolyester, nämlich Polybutylenadipat-co-terephthalat (PBAT) sowie Polybutylensebacat-co-terephthalat (PBSeT). Die Untersuchung umfasst sowohl aus petrochemischen als auch aus biologischen Rohstoffen hergestellte Produkte, in Reinform oder in Mischungen, sofern der Anteil der genannten Polymere mindestens 50 GHT beträgt. Die Ware wird derzeit unter dem KN-Code (ex) 3907 99 80 beziehungsweise dem TARIC-Code 3907 99 80 50 eingereiht. Bekanntmachung im Amtsblatt der EU: Amtsblatt C/2026/2964 vom 4. Juni 2026.
Neue Antidumpinguntersuchung gegen „Betonstahlmatten“ aus China und der Türkei
Am 3. Juni 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission die Einleitung einer Antidumpinguntersuchung gegen Einfuhren von Betonstahlmatten aus der Volksrepublik China und der Türkei.
Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Antrag des Verbandes der Europäischen Betonstahlmattenhersteller (European Welded Steel Mesh Producers Association) vom 20. April 2026.
Gegenstand der Untersuchung sind verschweißte Gitter und Geflechte aus nicht geripptem Draht, an den Kreuzungsstellen verschweißt; nicht plattiert oder verzinkt oder anderweitig beschichtet; einschließlich Ausführungen in Rollen sowie galvanisierte Produkte. Die betroffenen Waren werden derzeit unter den KN-Codes 7314 20 90, 7314 31 00 und 7314 39 00 eingereiht. Bekanntmachung im Amtsblatt der EU: Amtsblatt C/2026/2971 vom 3. Juni 2026.
Verfahren gegen „mehrlagigen Holzfußböden“ aus China wieder aufgenommen
Am 28. Mai 2026 hat die Europäische Kommission die Wiederaufnahme der Antidumpinguntersuchung (Absorptionsuntersuchung) zu Einfuhren von mehrlagigen Holzfußböden mit Ursprung in der Volksrepublik China bekannt gemacht.
Der entsprechende Antrag wurde am 14. April 2026 vom Europäischen Parkettverband gestellt.
Untersucht werden zusammengesetzte mehrlagige Fußbodenplatten aus Holz. Die betroffene Ware wird derzeit dem KN-Code 4418 75 00 zugeordnet. Bekanntmachung im Amtsblatt der EU: Amtsblatt C/2026/2810 vom 28. Mai 2026.
Quelle: Handelskammer Hamburg

