Neues Importverfahren für Bio-Erzeugnisse
Der Zoll bearbeitet künftig keine Bio-Kontrollbescheinigungen (COI) mehr.
Seit 1. Januar 2022 gilt die neue Bio-Verordnung (EU) 2018/848. Daneben tritt ergänzend weiteres EU-Recht in Kraft. Die Bio-Importkontrolle geht damit vom Zoll auf die Bio-Fachbehörden der Länder über. Bio-Sendungen und entsprechende Begleitdokumente müssen vor der Zollabfertigung von den Länderbehörden geprüft und behandelt werden. Für die Zollabfertigung bedeutet dies, dass eine Bio-Kontrollbescheinigung, die die Überlassung der angemeldeten Sendung zum zollrechtlich freien Verkehr zulässt, vorgelegt werden muss. Die Vorlage der Bio-Kontrollbescheinigung beim Zoll erfolgt über das IT-System TRACES NT.
Ohne die von den Bio-Fachbehörden validierte Bio-Kontrollbescheinigung kann eine Zollanmeldung für Bio-Erzeugnisse vom Zoll nicht angenommen werden!
Quelle : EUR-Lex