1. Das Goods Vehicle Movement Service (GVMS)  
Das Goods Vehicle Movement Service (GVMS) ist eine IT-Plattform (Register for the goods vehicle movement service) der britischen Regierung, um Waren in das Vereinigte Königreich zu transportieren oder daraus zu exportieren. Jeder Frachtführer (Transporteur, Spediteur usw.), der in das Vereinigte Königreich über einen Hafen mit Ware einreist oder über diesen Hafen Exportwaren transportiert, muss sich für diesen Dienst anmelden, um die Zollanmeldung und das Zollverfahren ordnungsgemäß durchzuführen. Dies gilt auch für die vorübergehende Einfuhr und Wiederausfuhr mit Carnet ATA.
Die Carnet ATA-Nummer muss in das Feld “Declaration Reference” der GVMS-Meldung eingetragen werden.

Dies ist nur für Fahrzeuge erforderlich, die die Frachtroute benutzen (d. h. Lkw über 7,5 t).

Achtung: Das GVMS ist auch bei Leerfahrten ausgefüllt abzugeben.

Fahrzeuge, die über die Personenverkehrsstrecke fahren (d.h. Pkw und Kleintransporter), benötigen KEINE GVMS.

2. Harwich Port
ab dem 01. Januar 2022 müssen Spediteure, die über das Frachtterminal fahren, einen Antrag auf Zollabfertigung stellen, bevor sie im Hafen ankommen. Das Formular C21 ermöglicht es Spediteuren, die keinen Zugang zum britischen Zollsystem haben, einen Antrag zu stellen.

(Quelle: DIHK)
Alle Angaben ohne Gewähr!

Weitere Informationen zur Carnet-Abfertigung finden Sie auf der Website der IHK München und Oberbayern