Die Schweiz grenzt gleich an zwei Seiten an Corona-Krisengebiete. Im Land selbst ist vor allem der Kanton Tessin von der Covid-19-Pandemie betroffen. Einer Ausbreitung des Virus will die Regierung entgegenwirken. Das hat erhebliche Konsequenzen für Dienstleistungserbringer aus der EU.
Gemäß der Weisung des Schweizer Sekretariats für Migration SEM dürfen derzeit nur Meldebestätigungen für selbstständige Dienstleistungserbringer und entsandte Mitarbeiter der EU ausgestellt werden, wenn der Einsatz im „überwiegend öffentlichen Interesse“ der Schweiz im Sinne der Covid-19-Verordnung 2 liegt.
Dazu zählen die sogenannten systemrelevanten Tätigkeiten im Bereich lebenswichtiger Güter und Dienstleistungen, Heilmittel und Pflege, Lebensmittel, Energie, Logistik sowie Informations- und Kommunikationstechnologie. Anderweitige Meldebestätigungen und Bewilligungsgesuche werden unterbunden und sollen nicht mehr ausgestellt werden. Da eine Meldebestätigung jedoch bei der Einreise vorgezeigt werden muss, ist es de facto nicht mehr möglich, systemirrelevante Dienstleistungen in der Schweiz zu erbringen.
Hinzu kommt: Die Meldepflicht beginnt branchenunabhängig nun ab dem ersten Tag. Zuvor war eine Meldebestätigung bei vielen Tätigkeiten erst notwendig, wenn die Arbeiten länger als acht Tage pro Kalenderjahr dauern. Die Meldung muss vor der Einreise erfolgen sowie seitens des Kantons bestätigt worden sein.
Dabei gilt: Jeder Auftrag und jeder Einsatzort muss einzeln gemeldet werden. Bei einer Verschiebung des Einsatzes auf einen späteren Zeitpunkt muss die Meldung neu erfasst werden. Grundsätzlich werden alle Meldungen von den kantonalen Behörden gelöscht, sobald die Einsatzperiode verstrichen ist.
Auch der Warengrenzverkehr ist von der Covid-19-Verordnung betroffen: An der Grenze muss der Warenlieferschein nun zwingend vorgezeigt werden. Als solcher ist jedes Begleitdokument zu werten, in dem die gelieferten Waren aufgelistet sind. Einreisen zur Ausführung von Transportaufträgen sind ebenfalls generell möglich – hier ist es wichtig, dass der Transportauftrag offensichtlich ist.
Unternehmen, die im Unklaren sind, ob ihr Produkt unter die Systemrelevanz fällt, oder die Unterstützung beim Bewilligungsgesuch der Meldebestätigung benötigen, können sich an die Handelskammer Deutschland Schweiz
wenden.
(Quellen: Handelskammer Deutschland Schweiz, Schweizer Staatsekretariat für Migration SEM, IHK Konstanz)