Seit dem 24. Februar 2023 ist das 10. Sanktionspaket der EU gegen Russland in Kraft. Vor dem Hintergrund des Jahrestages des Angriffskrieges gegen die Ukraine wurden die bisher geltenden Sanktionen noch einmal verschärft.

Ausfuhrverbote für kritische Technologie und Industriegüter

Die bestehenden Sanktionslisten werden um einige Güter erweitert. Besonders betroffen: Kritische Technologien und kritische Industriegüter. Darunter fallen zum Beispiel Güter des Bausektors, wie Kräne, die das russische Militär einsetzen könnte. Auch Ersatzteile für Triebwerke und Lastwagen sowie weitere Maschinenteile und Elektronik zählen dazu.

Neu hinzugekommen sind darüber hinaus auch u.a. bestimmte Seltenerdwerkstoffe und elektronische integrierte Schaltungen – Bauteile, die in russischen Waffensystemen Verwendung finden.

Sanktionen gegen russische Staatsangehörige, Organisationen und Medien

Für 96 weitere Organisationen gelten seit Inkrafttreten des 10. Sanktionspakets strenge Ausfuhrbeschränkungen in Bezug auf Dual-Use-Güter. Zudem strebt der Europäische Rat an, den Radiosendern „MedienRT Arabic“ und „Sputnik Arabic“ die Lizenzen zu entziehen.
Russischen Staatsangehörigen ist es darüber hinaus und mit sofortiger Wirkung verboten, einen Posten in der Leitungsebene im Bereich kritischer Infrastruktur zu bekleiden. Gleiches gilt für kritische Einrichtungen der EU.

Zur Erklärung von Präsidentin von der Leyen zum 10. Sanktionspaket gegen Russland

Veröffentlichtes Sanktionspaket in Form mehrerer Verordnungen im EU-Amtsblatt L059I.

 

Quellen: GTAI