Ausfertigung von Ursprungserklärungen auf der Rechnung und auf der Rechnung EUR-MED

Die Europäische Kommission wies darauf hin, dass die ägyptische Zollverwaltung Ursprungserklärungen auf der Rechnung und auf der Rechnung EUR-MED nur dann anerkennt, wenn von der Rechnung ausschließlich Ursprungswaren erfasst werden. Um demnach Probleme bei solchen Mischsendungen (Waren mit und ohne präferenziellen Ursprung) zu vermeiden, sollten getrennte Rechnungen für Waren mit und ohne Ursprung ausgefertigt werden

Quelle: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/WuP_Meldungen/2016/wup_warenverkehr_aegypten_2.html