Seit dem 1. Februar 2026 traten weitere Maßnahmen zur Beschleunigung der Exportkontrollverfahren in Kraft. Das nun umgesetzte fünfte Maßnahmenpaket erweitert bestehende Allgemeine Genehmigungen (AGGen), führt neue Genehmigungen im Rüstungsbereich ein und kündigt eine neue Sondergenehmigung für Gemeinschaftsprojekte an. Ziel ist es, Verfahren zu vereinfachen, ohne das bestehende Kontrollniveau abzusenken.

Was Allgemeine Genehmigungen leisten

AGGen ermöglichen genehmigungsfreie Ausfuhren und Verbringungen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Unternehmen profitieren dadurch von sofortiger Lieferfähigkeit und höherer Planungssicherheit. Bereits gestellte Einzelanträge können entfallen, wenn künftig eine AGG greift.

Zwei neue Allgemeine Genehmigungen

  • AGG Nr. 45: Erlaubt nichtsensitive Verbringungen von Software und Technologie über elektronische Medien zur Datenspeicherung auf EU-Servern mit definierten IT-Sicherheitsstandards. Gültig bis 31.03.2027.
  • AGG Nr. 46: Erleichtert Ausfuhren und Verbringungen im Rahmen von Projekten des Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) innerhalb der EU sowie ausgewählter Partnerstaaten.
    Voraussetzung sind u. a. Projektbezug, definierte Empfänger und eine Vorabregistrierung beim BAFA. Gültig bis 31.03.2027.

Anpassungen bestehender AGGen

  • AGG Nr. 21: Erweiterter Anwendungsbereich, u. a. für Güter zur Ortung und Identifizierung chemischer, biologischer oder nuklearer Gefahren.
  • AGG Nr. 24: Erweiterter Länderkreis, Erleichterungen bei Messeausfuhren und Klarstellungen zu Ausschlusstatbeständen.
  • AGG Nr. 28: Einbeziehung des Vereinigten Königreichs als zulässiges Bestimmungsziel und Verlängerung der Laufzeit bis 31.03.2027.

Angekündigt: Sondergenehmigung für Gemeinschaftsprojekte

Für amtlich anerkannte Gemeinschaftsprojekte soll 2026 eine neue projektbezogene Sondergenehmigung eingeführt werden. Dies soll den bürokratischen Aufwand für Unternehmen und Verwaltung deutlich reduzieren. Die Kernpunkte:

  • Eine Genehmigung pro Projekt, beantragt durch den Konsortialführer
  • Wegfall zahlreicher Einzel- und Sammelgenehmigungen
  • Dynamische Anpassung der Genehmigung bei Projektänderungen

Änderungen bei Dual-Use-Gütern

  • AGG Nr. 13: Klarstellung der Ausschlussregelungen für bestimmte Fallgruppen, gültig bis 31.03.2026.
  • AGG Nr. 17: Erweiterung des zulässigen Güterkreises um bestimmte Laser, deren Ausfuhr nicht mehr zwingend einzelgenehmigungspflichtig ist. Verlängert bis 31.03.2027.

Fazit: Die Maßnahmen setzen klar auf Verfahrensbeschleunigung, europäische Kooperation und digitale Prozesse, insbesondere im Rüstungs- und Dual-Use-Bereich. Unternehmen sollten prüfen, ob bestehende oder geplante Ausfuhren künftig unter eine AGG fallen und entsprechende Einzelanträge entbehrlich werden.

 

Quelle: BAFA