Mit dem Regierungswechsel unter Donald Trump kehren die US-Sonderzölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte zurück. Ab dem 12. März 2025 werden alle zuvor bestehenden Ausnahmen und Aussetzungen, auch gegenüber der Europäischen Union, aufgehoben, und die Zölle treten wieder in Kraft. Darüber hinaus wird der betroffene Warenkreis erweitert: Neben den Produkten, die bereits unter den Proklamationen 9705 (2018) und 9980 (2020) sowie der Position 9903.80 des US-Zolltarifs (HTSUS) gelistet sind, werden nun auch zusätzliche HTSUS-Codes aus den Proklamationen 10895 und 10896 (2025) in die Zölle aufgenommen. Welche Waren-Codes dies konkret sind, ist einzusehen auf den letzten 2-3 Seiten der Proklamationen.
Für alle betroffenen Waren wird ein Zusatz-Zollsatz von 25 Prozent auf den regulären Einfuhrzoll erhoben. Diese Maßnahme betrifft sämtliche Stahl- und Aluminiumprodukte, unabhängig vom Ursprungsland.
Die Wiederaufnahme der Zölle stellt eine Fortsetzung des Handelskonflikts, der 2018 begann, dar. Zwar gab es zwischenzeitlich Lockerungen der Maßnahmen, jedoch zeigt die jüngste Entwicklung, dass es nun erneut zu handelspolitischen Spannungen kommt.
In diesem Zusammenhang hat die Europäische Kommission einen Fragen-Antworten-Katalog (in englischer Sprache) veröffentlicht, der die Zollpolitik zwischen der EU und den USA erläutert und klarstellt, dass die Mehrwertsteuer auf in der EU hergestellte Produkte nicht als diskriminierende Maßnahme gegenüber ausländischen Produkten zu verstehen ist.
Die Rückkehr und Erweiterung der US-Sonderzölle stellt eine erhebliche Herausforderung für die europäische Stahl- und Aluminiumindustrie dar und dürfte die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA weiter belasten. Es bleibt abzuwarten, wie die EU in dieser Frage reagieren wird.
Quellen: IHK Pfalz, Möllenhoff Rechtsanwälte (Schlagbaum Newsletter 02-2025)