Seit einiger Zeit werden deutsche Exporteure gebeten, dem südkoreanischen Abnehmer/Importeur ihrer Waren zum Beispiel ihre Bewilligung zum “Ermächtigten Ausführer” (EA) oder einer Bestätigung des deutschen Zolls über die dem Unternehmen zugeteilte Bewilligungsnummer zum “Ermächtigten Ausführer” zur Verfügung zu stellen. Aktuell kommt eine neue Anfrage dazu, die von deutschen Exporteuren fordert, ein Formular “Verification of origin” auszufüllen. Unternehmen, die hierzu aufgefordert werden, ist zu empfehlen, ihr zuständiges Zollamt/Hauptzollamt zu informieren. Überprüfungen von Präferenzangaben deutscher Exporteure sind von den süd-koreanischen Zollbehörde offiziell an die deutschen Zollbehörden zu richten, so sieht es das Freihandelsabkommen zwischen Südkorea und der EU vor (siehe auch Ursprungsprotokoll Republik Korea Art. 27). (Quelle: DIHK)
Ausgabe: IHK-SPEZIAL International München| 11/2016