Die bereits im Dezember 2023 im staatlichen Amtsblatt veröffentlichte Verfassungsänderung zur Steuerreform Brasiliens zielt darauf ab, das Steuersystem neu zu strukturieren und auf diese Weise sämtliche Prozesse rundum Steuerzahlung und Steuererhebung grundlegend zu erleichtern. Ein Ergänzungsgesetzentwurf, dessen Verabschiedung Voraussetzung für die Umsetzung des neuen Steuersystems ist, wurde am 25. April 2024 dem Nationalkongress vorgelegt.
Die größte Änderung im Zuge der brasilianischen Steuerreform ist der Wegfall von mehreren, bislang noch fälligen, Einfuhrabgaben. So sollen die Sozialabgaben PIS/PASEP und COFINS sowie die Steuer auf Gewerbeerzeugnisse IPI abgeschafft werden. Die Gemeindesteuer ISS und die Warenumsatzsteuer ICMS (erhoben von den einzelnen Bundesländern) werden im neuen Steuersystem ebenfalls weggelassen werden.
Die zur Vereinfachung gestrichenen Steuern sollen dann nahtlos durch die neue Umsatzsteuer IVA (Imposto sobre Valor Agregado, zu Deutsch: Mehrwertsteuer) ersetzt werden. Diese, dual gegliederte, Umsatzsteuer wird aus einem Steueranteil für den Bund (CBS) und einem gesonderten Steueranteil auf Bundesländerebene (IBS) bestehen. Der einheitliche Steuersatz für CBS und IBS soll mit Ausnahme bestimmter Warengruppen (z.B. medizinische Produkte) ca. 25% betragen.
Eine weitere Neuerung des Steuerrechts Brasiliens ist die Einführung einer selektiven Steuer (Imposto Seletivo), welche bei Produktion, Vertrieb oder Einfuhr gesundheits- und umweltschädlicher Waren und Dienstleistungen erhoben werden soll.
Die Implementierung der umfassenden Reform des brasilianischen Steuersystems soll ab 2026 starten und bis 2033 in Kraft treten. Notwendige Ergänzungsgesetze für Details sowie administrative Vorbereitungen für die Umsetzung der Reform werden bis dahin schrittweise erfolgen.
Quelle: GTAI