Der im Dezember 1994 unterzeichnete Energiecharta-Vertrag (ECV), dessen ursprüngliches Ziel die Integration der Energiesektoren der Nachfolgestaaten der UdSSR und Osteuropas in die globalen Märkte war, verliert zunehmend an Bedeutung. Nachdem bereits 11 Mitgliedstaaten der EU vorzeitig aus dem Vertrag ausgetreten sind, hat das Europaparlament am 24. April 2024 über den Rücktritt aus dem ECV abgestimmt. Das Austrittsvotum des Parlaments wurde mit großer Mehrheit (560 Stimmen bei 43 Gegenstimmen und 27 Enthaltungen) angenommen.

Der Investitionsschutzvertrag mit Schwerpunkt auf dem Energiesektor legte unter anderem die Rahmenbedingungen für Investitionsschutz, Handel und Streitbeilegung im Energiebereich fest. In der Vergangenheit wurde das Abkommen des Öfteren von Konzernen in Investitionsschiedsverfahren genutzt, um gegen neue Umwelt- und Klimaschutzbestrebungen einiger Staaten vorzugehen. So verklagte der schwedische Energiekonzern Vattenfall 2009 die Bundesrepublik Deutschland auf fast 5 Milliarden Euro Schadenersatz wegen des umgesetzten Atomausstiegs. Ähnliche Klagen, z.B. in Spanien und den Niederlanden, untermauern die Behauptung zahlreicher Klimaschutzorganisationen, dass der Energiecharta-Vertrag die Klimawende ausbremst und in aktueller Form nicht mit dem Pariser Abkommen sowie dem europäischen Green Deal vereinbar ist.

Eine vorangegangene Analyse der EU-Kommission sah darüber hinaus keine rechtliche Grundlage zur Modernisierung des in die Jahre gekommenen Vertrags, was die entscheidende Voraussetzung für einen Verbleib der EU als Vertragspartei des ECV gewesen wäre (EUR-LEX: „Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Rücktritt der Union vom Vertrag über die Energiecharta“). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kam bereits im September 2021 zu dem Urteil, dass Intra-EU-Schiedsgerichtsverfahren auf Basis des Energiecharta-Vertrages nicht mit dem Unionsrecht vereinbar sind (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: „Beilegung von “innereuropäischen” Investor-Staat-Streitigkeiten im Rahmen des Energiecharta-Vertrags“).

 

Quellen: DIHK, EU-Parlament (in englischer Sprache)