Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bringen Maßnahmen auf den Weg, die die Exportkontrolle beschleunigen und optimieren. Dazu werden Allgemeine Genehmigungen (AGG) aktualisiert. Gleichzeitig bekommt das BAFA weitere Entscheidungsbefugnisse während für Exporteure in bestimmten Fällen die Meldepflicht entfällt.
Mehr Akzeptanz für Kontrollen
Durch die Maßnahmen sollen zum einen Genehmigungen schneller erteilt werden können und zum anderen die Akzeptanz für die Exportkontrollen steigen. „Die überlangen Verfahren der Exportkontrolle – verursacht durch die notwendigen Sanktionen und die Maßnahmen gegen die Energiekrise – müssen wieder kürzer werden“, so Sven Giegold, Staatssekretär im BMWK.
Betroffene AGGs
Die Maßnahmen betreffen eine Reihe von Allgemeinen Genehmigungen, wie etwa im Rüstungsbereich die Nummern 19, 23, 25, 26 und 33 sowie im Bereich der Dual-Use Güter die Allgemeine Genehmigungen Nr. 13, 14, 17 und 37.
Näheres zu den Maßnahmen sowie zu den Änderungen der AGGs lesen Sie in der gemeinsamen Pressemitteilung des BAFAs und des BMWKs.
Quelle: BAFA