Die neusten Änderungen in der Verpackungsgesetzgebung in Österreich wirken sich auch auf deutsche Versandunternehmen aus, die Außenhandelsbeziehungen zu österreichischen Unternehmen bzw. Kunden pflegen.

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Bevollmächtigter für Verpackungen nötig

Deutsche Unternehmen, die Waren verpackt an österreichische Endverbraucher versenden, müssen einen Bevollmächtigten in Österreich bestellen. Dieser Bevollmächtigte ist dafür verantwortlich, dass das Unternehmen die Verpflichtungen für Verpackungen in Österreich einhält.

Möchte ein deutsches Unternehmen für seine Firmenkunden in Österreich die Vorentpflichtung für Verpackungen übernehmen, kann auch hier ein Bevollmächtigter bestellt werden. Ebenso betroffen sind Online-Marktplätze: die Marktplatz-Betreiber sind verpflichtet, Verkäufer, die die Vorschriften zu Verpackungsgesetzgebung nicht einhalten, von ihrer Plattform zu verweisen.

Das neue Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2023.

Weitere Informationen zum Thema Verpackungen in Österreich finden Sie auf der Website von Altstoff Recycling Austria AG.

Quelle: IHK München und Oberbayern