Das ivorische Ministerium für Handel, Industrie und Förderung von KMU hat den Neustart des ausgesetzten Programms zur Konformitätsbewertung zum 15. Februar 2019 bestätigt (siehe dazu auch Meldung vom 14. November 2018) .

Die Exporteure können gegenwärtig vor dem Versand ihrer Waren ein Konformitätszertifikat auf freiwilliger Basis beantragen. Dessen Vorlage ermöglicht eine erleichterte Zollabfertigung in Côte d’Ivoire.

Nach Angaben der Prüfgesellschaft Cotecna besteht während der Pilotphase ab dem 15. Februar eine Zertifizierungspflicht für folgende 13 Produktgruppen:

  • Nahrungsmittel
  • elektrische und elektronische Produkte (auch erneuerbare Energieprodukte)
  • Kosmetika und Hygieneprodukte
  • Baumaterialien
  • Verpackungsmaterialien
  • Fahrzeugersatzteile und Zubehör, Schmierstoffe
  • Maschinen
  • Druckgeräte
  • persönliche Schutzausrüstungen
  • Produkte, die eine Bedrohung für Gesundheit, Sicherheit und Umwelt darstellen können wie Tabak, Pharmazeutika, Düngemittel, Insektizide
  • Textilien
  • Schuhe
  • Spielzeug.

Nach der Pilotphase soll die Konformitätsprüfung auf alle Importwaren ab einem FOB-Warenwert von einer Million Franc CFA (1.525 Euro) ausgedehnt werden, bis auf diejenigen, die in einer Ausnahmeliste aufgeführt sind.

Mit der Durchführung des Programms hat das Ministère du Commerce, de l’Industrie et de la Promotion des PME die vier Prüfgesellschaften Bureau Veritas, Cotecna, Intertek und SGS betraut. (AM)

Quelle: GTAI