Am 12.04.2024 hat der Europäische Rat die Richtlinie zur Einführung von Straftatbeständen in Hinblick auf Verstöße gegenüber verhängten EU-Sanktionen endgültig beschlossen. Die Regelung beruht auf einem Vorschlag der Europäischen Kommission und zielt darauf ab, Umgehungsversuche restriktiver Maßnahmen EU-weit gezielter einzuschränken.

Der Rechtsakt definiert ausführlich, welche Handlungen natürlicher oder juristischer Personen eine Straftat nach dem neuen Gesetz darstellen. Demzufolge drohen Personen, die mit sanktionierten Gütern handeln, verbotene Finanztätigkeiten ausführen oder bei der Umgehung von Reiseverboten Hilfe leisten, erhebliche strafrechtliche Konsequenzen. Auch Anstiftung, Beihilfe und unternommene Versuche zur Missachtung verhängter Sanktionen werden im Gesetzestext als Straftatbestand gewertet.

Mehrjährige Freiheitsstrafen gegenüber natürlichen Personen und flankierende Geldbußen, die in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Vergehens stehen, könnten so aus dem neuen Gesetz hervorgehen. Juristischen Personen hingegen droht die Entziehung von Zulassungen, Genehmigungen oder anderen öffentlichen Zuwendungen, bis hin zur gerichtlich angeordneten Schließung betroffener Einrichtungen.

Das Gesetz tritt am 20. Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Mitgliedstaaten der EU haben im Anschluss 12 Monate Zeit, notwendige Anpassungen an ihren nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorzunehmen.

Die Richtlinie gilt als direkte Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Um bestehende Sanktionsmaßnahmen seitens der EU zu umgehen, suchen regierungsnahe, russische Akteure stetig nach neuen Wegen und Mitteln.

 

Quellen: Europäischer Rat, →Richtlinie (data.consilium.europa.eu)