Am 18. März 2024 gab der Rat der Europäischen Union grünes Licht für die neue Verordnung zur Gewährleistung einer sicheren und diversifizierten Versorgung der EU mit kritischen Rohstoffen. Der Gesetzestext ist ein weiterer Baustein des europäischen Green Deals und reguliert unter anderem die Gewinnung, Verarbeitung und Wiederverwertung besagter Materialien.

Die seltenen Bodenschätze werden für die Herstellung vieler Alltagsgegenstände, wie z.B. Mobiltelefone und Elektrofahrzeuge, benötigt. Aber auch das Silizium für Halbleiter sowie das für die Produktion von Windturbinen unverzichtbare Bor sind notwendige Rohmaterialen für die Umsetzung der EU-Klimaziele. 98% des europäischen Bor-Bedarfs werden aus der Türkei bezogen, bei seltenen Erden ist man derzeit sogar ausschließlich auf Importe aus China angewiesen. Um ebenjene unvermeidbaren, wirtschaftlichen Abhängigkeiten krisenresistent zu bekommen, sollen weitere, internationale Einfuhrquellen kritischer Rohstoffe erschlossen werden. Darüber hinaus sollen bis 2030 mindestens 10% des jährlichen Bedarfs kritischer Rohstoffe innerhalb der EU gewonnen werden, sofern dies möglich ist.

Die Verordnung listet 34 kritische und 17 strategische Rohstoffe auf, für die das Gesetz Anwendung finden soll. Das Gesetzespaket legt außerdem verbindliche Fristen für Genehmigungsverfahren bei der Bereitstellung von Fördermitteln fest. 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union tritt die Verordnung in Kraft.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der offiziellen Website des Rates der EU und des Europäischen Rates.

 

Quelle: Europäischer Rat