Vergangenen Freitag, den 9. Dezember, konnten die Verhandlungen zu Neuauflage des bestehenden Handelsabkommens zwischen der EU und Chile abgeschlossen werden. Welche Neuerungen kommen und welche Erleichterungen Unternehmen erwarten können, haben wir hier zusammengefasst.

Das neue Abkommen soll die Handelsbeziehung zwischen der EU und dem südamerikanischen Land intensivieren. Europäische Unternehmen profitieren künftig durch:

  • Zollfreiheit auf 99,9 Prozent der Exporte nach Chile
  • Besseren Zugang zu Rohstoffen, wie Lithium und Wasserstoff
  • Erleichterungen im Dienstleistungssektor
  • Gleichbehandlung von Investoren – egal ob europäisch oder chilenisch
  • Eine erleichterte Teilnahme an chilenischen öffentlichen Ausschreibungen

Darüber hinaus soll das Abkommen sicherstellen, dass auch kleine und mittlere Unternehmen gleichwohl von den neuen Regelungen profitieren können, indem der bürokratische Aufwand geringgehalten wird.

Wann tritt das neue Abkommen in Kraft?

Das Abkommen wird nun zunächst jeweils von der EU und Chile rechtlich geprüft. Im nächsten Schritt kommt es zur Ratifizierung kommen. Das Inkrafttreten des neuen Abkommens wird 2024 vor den Europawahlen erwartet.

 

Quellen: dihk.de, Europäische Kommission