Am 11. Dezember 2023 traten Änderungen im Hinblick auf die Meldepflichten bei einigen Allgemeinen Genehmigungen in Kraft. Die Änderungen sollen Verwaltungsprozesse vereinfachen und die Industrie entlasten. Betroffen sind die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 19, 21, 22, 26, 27, 28 und 33. Das AGG-Merkblatt wurde entsprechend überarbeitet. Im Download-Bereich auf unserer Website können Sie es herunterladen.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle