Die Ausstellung von Carnet ATA für vorübergehende Ausfuhren von Waren nach Russland, Belarus und die Ukraine ist derzeit nicht möglich. Carnets und Anschluss-Carnets für Russland und Belarus sind wegen der Sanktionen nicht möglich.

Für die Ukraine sind Carnets zwar grundsätzlich weiter möglich. Allerdings besteht aktuell ein sehr hohes Risiko, dass Carnet-Waren in der Ukraine teilweise oder ganz zerstört werden bzw. dass die Waren nicht mehr zurück transportiert werden können. Sollte eine Ausstellung dennoch erfolgen, wird auf jeden Fall eine schriftliche Risikoübernahmeerklärung gegenüber der IHK und voraussichtlich von Euler Hermes eine zusätzliche Sicherheit von den Carnet-Antragstellern verlangt. Für die eventuelle Ausstellung von Anschluss-Carnets ist die Zustimmung des Zolls erforderlich.

Die von noch laufenden Carnets umfassten Waren sind von den russischen Ausfuhrverboten ausdrücklich ausgenommen. Sofern die Erledigung von Carnets Schwierigkeiten bereitet oder nicht möglich ist, werden die Carnetinhaber gebeten, die IHK frühzeitig zu informieren. Dann muss ein entsprechendes Regulierungsverfahren über die Internationale Handelskammer (ICC) eingeleitet werden.

Allgemein wird dringend empfohlen, noch im Umlauf befindliche Carnets für diese Länder nicht mehr zu verwenden.

Fundstelle: IHK Chemnitz

 

In einem offenen Brief an den WCO-Generalsekretär hat sich ICC-Generalsekretär John W. H. Denton AO angesichts der besonderen Umstände für die Zahlung und den Schuldenerlass für in der Ukraine ausgestellte Carnets ATA ausgesprochen.

Aufgrund des andauernden Krieges werden die ukrainischen Carnet ATA-Nutzer und die Bürgschaftskette bei der Beschaffung und Vorlage der erforderlichen Dokumente stark behindert. Wenn die Zollbehörden weiterhin oder noch mehr Zollbehörden Forderungen zur Einziehung von Dokumenten und anschließenden Zahlungen erheben, können Carnets ATA aus der Ukraine und ihre Bürgschaftskette in eine prekäre Lage geraten.

In dem Bemühen, Hilfe zu leisten und sicherzustellen, dass die Geschäfte in der Ukraine auch in dieser schwierigen Zeit weiterlaufen, hat die ICC im Namen der internationalen Geschäftswelt die WZO um Unterstützung gebeten, um die nationalen Zollbehörden zu ermutigen, Zahlungen und Schuldenerlass für in der Ukraine ausgestellte Carnets ATA zu gewähren, in Übereinstimmung mit Artikel 17 der Istanbul-Konvention, der größere Erleichterungen und den Grundsatz der Billigkeit (Artikel 120, Zollkodex der Union) vorsieht.

Die ICC ist bereit, mit der WZO zusammenzuarbeiten, um die Zollbehörden und Unternehmen zu unterstützen, die von der russischen Invasion in der Ukraine betroffen sind.

Fundstelle ICCWBO.org