Die EU-Kommission hat am 7. Juni 2022 (Amtsblatt Nr. L 155 vom 8.6.2022) mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/894 eine Umgehungsuntersuchung eingeleitet.

Die Untersuchung betrifft die mutmaßliche Umgehung der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/141 eingeführten Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus nicht rostendem Stahl zum Stumpfschweißen, auch als Fertigwaren, mit Ursprung in der Volksrepublik China durch aus Malaysia versandte Einfuhren.

Gleichzeitig wurde die zollamtliche Erfassung dieser Einfuhren an. Dies bedeutet, dass Antidumpingmaßnahmen nach Abschluss der Untersuchung rückwirkend bis zum Beginn der zollamtlichen Erfassung erhoben werden dürfen.

Betroffene Ware
Bei der von der mutmaßlichen Umgehung betroffenen Ware handelt es sich um Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke zum Stumpfschweißen aus austenitischem nicht rostendem Stahl der AISI-Sorten 304, 304L, 316, 316L, 316Ti, 321 und 321H und deren Entsprechungen in den anderen Normen mit einem größten äußeren Durchmesser von bis zu 406,4 mm und einer Wandstärke kleiner oder gleich 16 mm, mit einer durchschnittlichen Rauheit (Ra) der Innenfläche von mindestens 0,8 μm, ohne Flansch, auch als Fertigwaren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Durchführungsverordnung (EU) 2017/141 der Kommission unter den KN-Codes ex 7307 23 10 und ex 7307 23 90 (TARIC-Codes 7307231015, 7307231025, 7307239015, 7307239025) eingereiht wurden und ihren Ursprung in der Volksrepublik China haben (im Folgenden „betroffene Ware“). Dies ist die Ware, für die die derzeit in Kraft befindlichen Maßnahmen gelten.

Zur Verordnung (EU) 2022/894