Der Rat der Europäischen Union hat am 30. Mai 2024 gleich mehrere Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angenommen. Mit diesem Maßnahmenpaket wurde unter anderem eine Obergrenze für Barzahlungen von 10.000 Euro beschlossen.

Die EU-weite Bargeldobergrenze, welche ab 2027 gelten wird, schließt Transaktionen zwischen Privatpersonen aus, sofern keiner der Beteiligten beruflich mit dem Verkaufsobjekt handelt. Die einzelnen Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, niedrigere Schwellenwerte einzuführen, sofern damit legitime Ziele im öffentlichen Interesse angestrebt werden. In Deutschland gibt es derzeit lediglich eine Ausweis- und Nachweispflicht bei Beträgen über 10.000 Euro, um zu erfassen, woher das Geld ursprünglich stammt.

Neben der Bargeldobergrenze erhalten nationale Finanzermittlungsstellen (in Deutschland: der Zoll) mehr Befugnisse, um verdächtige Transaktionen besser analysieren und aufdecken zu können. Um die nationalen Aufsichtsbehörden zu unterstützen und den Informationsaustausch untereinander besser zu koordinieren wird zudem eine neue, europäische Behörde (Anti-Money Laundering Authority, kurz: AMLA) errichtet. Die Behörde mit Standort in Frankfurt soll bereits Mitte 2025 ihre Tätigkeiten aufnehmen. Weitere Informationen zur AMLA finden Sie hier.

 

Quelle: Rat der EU, data.consilium.europa.eu, Tagesschau