Die EU und Neuseeland wollen ihren Handel intensivieren. / Bildquelle: Pixabay

Am 30. Juni haben sich Neuseeland und die Europäische Union auf ein Freihandelsabkommen geeinigt. Zölle auf EU-Exporte verschiedener Waren, unter anderem von Autos, Wein und Kleidung, sollen wegfallen. Und auch im Bezug auf den Klimawandel soll das Handelsabkommen einen Gewinn darstellen.

Zölle gestrichen, Importmengen gesteigert

Vom Freihandelsabkommen versprechen sich beide Volkswirtschaften Vorteile. „Das Abkommen beseitigt Handelshemmnisse etwa bei Zöllen, öffentlicher Beschaffung und beim Schutz geistigen Eigentums“, sagt DIHK Präsident Peter Adrian gegenüber Reuters. Er freue sich über mehr Rechtssicherheit für Unternehmen. Insgesamt soll der Handel zwischen der EU und Neuseeland durch das Abkommen um 30 Prozent gesteigert werden.

Um dieses Ziel zu erreichen wurden etwa die Zölle auf Pharmaprodukte, Kleidung, Wein und Süßwaren bei EU-Exporten gestrichen. Auf 97 Prozent der Waren, die Neuseeland in die EU exportiert, werden die Zölle entfallen, so Neuseelands Premierministerin Jacinda Ardern gegenüber dem Handelsblatt. Zudem werden die Importmengen für neuseeländisches Rindfleisch in die EU erhöht und auch Lammfleisch, Käse und Butter könnten bald vermehrt aus Neuseeland stammen.

„Dieses Handelsabkommen bietet unseren Unternehmen, unseren Landwirten und unseren Verbrauchern auf beiden Seiten große Chancen. Es beinhaltet beispiellose soziale und klimapolitische Verpflichtungen. Dieses neue Abkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland kommt zu einem wichtigen geopolitischen Zeitpunkt. Demokratien – wie unsere – arbeiten zusammen und bringen den Menschen einen Mehrwert.“

-Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission

Nachhaltigkeit im Handelsabkommen

Auch im Hinblick auf den Klimaschutz verspreche das Handelsabkommen Nachhaltigkeitsverpflichtungen „von noch nie da gewesenem Ehrgeiz“, wie es Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident der Kommission formulierte. Außerdem seien Ziele im Bereich Nachhaltigkeit festgelegt worden, die bei Verstößen auch sanktioniert werden könnten.

Wann das Handelsabkommen in Kraft tritt, steht noch nicht fest. Zunächst müssen die EU-Länder sowie das EU-Parlament zustimmen.

Das Handelsabkommen umfasst unter anderem:

  • Ausbau von Konformitätsanforderungen und -verfahren für einen schnelleren Warenfluss.
  • Schutz der Rechte des geistigen Eigentums im Einklang mit den EU-Standards.
  • Schutz von personenbezogenen Daten und vor ungerechtfertigte Anforderungen an die Datenlokalisierung.
  • Öffnung des neuseeländischen Dienstleitungsmarkts in Schlüsselbranchen, wie zum Beispiel im Bereich der Finanzdienstleistungen, des Seeverkehrs und der Telekommunikation.

 

Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission