2024 sollen in Indonesien ein Großteil der verarbeiteten Lebensmittel, aber langfristig auch Bekleidung und Kosmetik eine Halal-Zertifizierung aufweisen. Die entsprechende Verordnung wird den Export von Waren in das islamische Land ungleich komplexer machen.

Wann tritt das Halal-Gesetz in Kraft?

Indonesiens Regierung plant eine schrittweise Einführung der Verordnung. So soll die Zertifizierungspflicht im Bereich der Lebensmittel am 17. Oktober 2024 in Kraft treten. Andere Produktgruppen, wie etwa Kosmetik und Haushaltswaren folgen bis 2026, Over-the-Counter Medizin 2029 und Medikamente erst 2034.

Was verlangt das Halal-Gesetz?

Zertifizierungspflichtige Produkte müssen von Zertifizierern geprüft werden, bevor sie im Land verkauft werden dürfen. Dabei müssen Hersteller Auskunft über Zutaten, Produktionsprozesse und -anlagen geben. Ein Produkt, das beispielsweise in einer Maschine produziert wurde, die auch „unreine“ also „nicht-halal“ Produkte durchlaufen, bekommt keine Zertifizierung. Gleiches gilt für Transportmittel.

Nachteile für europäische Exporteure

Auf ausländische Exporteure werden mit den Halal-Zertifizierungen Kosten in noch unbekannter Höhe fällig. Je nach Umfang des Produktportfolios kann die Prüfung teuer werden. Zudem müssen nicht halal zertifizierte Produkte sichtbar als „nicht halal“ gekennzeichnet werden, was in dem stark muslimisch geprägten Land einen großen Wettbewerbsnachteil bedeutet.

Nicht allen Exporteuren wird es außerdem möglich sein, eigene LKWs, Schiffscontainer oder Maschinenanlagen ausschließlich für Halal-Waren zu finanzieren.

 

Quelle: GTAI