Mit Beginn des neuen Jahres wird eine Registrierungspflicht im Rahmen der Geldwäscheprävention eingeführt. Die Registrierung erfolgt über das Meldeportal „goAML WEB“ der Zentralstelle für Finanztransaktionen (FIU).
Von der Registrierungspflicht betroffen sind alle Akteure, die als sogenannte Verpflichtete unter den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetz (GwG) fallen. Über das Meldeportal goAML WEB erhalten Registrierte Informationen, um Geldwäschegeschäfte zu erkennen. Gleichzeitig können sie bei einem Verdacht auf Geldwäsche über das Portal eine Meldung einreichen.
Die Registrierungsverpflichteten
Der Kreis der Registrierungsverpflichteten geht über Unternehmen des Finanzsektors, wie Banken hinaus. Auch bestimmte Versicherungsunternehmen, Rechtsanwälte, Händler von wertvollen Gütern, wie Kunsthändler oder Immobilienmakler sind zur Registrierung angehalten. Ebenso bestimmte Anbieter von Glücksspielen. -> zur vollständigen Auflistung aller Betroffenen
Bislang bleibt das Nichtbeachten der Registrierungspflicht folgenlos. Ein Bußgeld ist jedoch in Planung.
Weitere Informationen zum Meldeportal goAML WEB und zur Geldwäscheprävention finden Sie auf der Website der FIU.
Quelle: IHK Schwaben