Um das ambitionierte Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, konzentrierte man sich in der europäischen Union bislang größtenteils auf die Senkung von Treibhausgasemissionen. Da die alleinige Emissionsreduktion zu diesem Zweck jedoch nicht ausreichen wird, gilt es, auch weiterhin entstehende, unvermeidbare Treibhausgase (z.B. aus energieintensiven Industriezweigen) einzufangen und möglichst nachhaltig zu nutzen. Hierfür hat die EU-Kommission am 6. Februar 2024 ein Konzept vorgelegt, welches Technologien zur Speicherung von CO² fördern und die dafür erforderliche Infrastruktur abbilden soll. In Deutschland ist die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid verboten. Dies soll jedoch künftig auf hoher See – außerhalb von Meeresschutzgebieten – ermöglicht werden.

Die Maßnahmen zielen darauf ab, in den folgenden Jahrzehnten einen europäischen Binnenmarkt für Kohlendioxid zu kreieren. Im ersten Schritt will die Kommission Rahmenbedingungen für den Transport und die Speicherung von CO² schaffen, die unter anderem Markt- und Kostenstruktur, Qualitätsnormen und Investitionsanreize für neue Infrastrukturen regeln sollen. Weitere Eckpunkte der Mitteilung sind unter anderem:

  • Auf- und Ausbau des CO²-Transportnetzes innerhalb der EU
  • Erstellen eines Registers potenzieller CO²-Speicherstätten
  • Entwicklung eines gemeinsamen Aggregationsinstruments für CO²-Lieferanten, Transportunternehmen, Speicheranlagenbetreiber sowie CO²-Abnehmer
  • Feststellung des Umfangs an CO², der aus der Atmosphäre entnommen werden müsste (zur Einhaltung der Klimaziele 2040 und 2050)
  • Forschung und Innovation: Entwicklung einer Plattform für den Wissensaustausch rundum die Abschöpfung, Nutzung und Speicherung von CO² (Carbon Capture Use and Storage, kurz: CCUS)
  • Aufklärung der Öffentlichkeit

Quellen: EU-Kommission, DIHK