Um nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu fördern, wurde die EU-Taxonomie eingeführt. Dabei handelt es sich um ein System, dass ökologisch nachhaltige Geschäftsaktivitäten klassifiziert. Unternehmen müssen Angaben dazu abgeben, wie „grün“ ihre Aktivitäten sind. Nun hat die EU-Kommission einen Vorschlag veröffentlicht, der die Kriterien ausweitet und mehr Unternehmen zur Berichtserstattung verpflichtet.
Änderungen im Bereich Klima und Umwelt
Den Bereich Umwelt betreffend schlägt die EU-Kommission vor, vier weitere Kriterien aufzunehmen:
- nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Änderung der Taxonomie-Verordnung
Außerdem will die Kommission neue Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit einführen (mit Änderung von Art. 8 der Taxonomie-Verordnung). Unternehmen, die von der Berichtspflicht betroffen sind, müssen demnach künftig Angaben darüber machen, inwiefern die unternehmerischen Aktivitäten mit „ökologisch nachhaltigen“ Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind.
Taxonomie unter Kritik
Seit Januar dieses Jahres erlaubt die Taxonomie-Verordnung auch Investitionen, die in die Erdgas- und Atomkraftbranche gehen, als nachhaltig. Das stößt auf große Kritik. Der BUND, Greenpeace und WWF haben deshalb Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht.
Der gesamte Vorschlag der EU-Kommission kann hier heruntergeladen werden.
Quellen: DIHK, EU-Kommission, Tagesschau