Bei der REACH-Verordnung handelt es sich um einen EU-Verordnung, die den Einsatz von potenziell gefährlichen Chemikalien regelt. REACH-Verfahren erfassen und bewerten Stoffe hinsichtlich ihres Gefahrenpotenzials und regulieren dementsprechend deren Gebrauch.

Bei der Bewertung der Chemikalien spielt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine entscheidende Rolle. Falls ein bestimmtes Gefahrenpotenzial bei einem Stoff erkannt wurde, spricht die ECHA eine Empfehlung aus, den entsprechenden Stoff auf die Liste der zulassungspflichtigen Stoffe aufzunehmen. Dieses Verzeichnis befindet sich im Anhang XIV der REACH-Verordnung.

Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe

Stoffe, die hier gelistet sind, dürfen nur mit entsprechender Zulassung für bestimmte Zwecke verwendet werden. Diese muss fristgerecht beantragt werden.

Insgesamt acht Chemikalien hat die ECHA kürzlich für die Liste empfohlen:

Bildquelle: DIHK

Ob die genannten Chemikalien tatsächlich im Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe landen, entscheidet der REACH-Regelungsausschuss der EU-Kommission.

Quellen: DIHK, ECHA