Unternehmen mit Handelsbeziehungen in die Vereinigte Arabische Emirate müssen Handelsrechnungen seit dem 1. März 2023 elektronisch beglaubigen lassen.

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Dafür ist der „Electronic Attestation Service“ (eDAS) des Außenministeriums der Vereinigten Arabischen Emirate (MOFAIC) zu nutzen. Die Regel gilt für alle Handelsrechnungen im Zusammenhang mit Wareneinfuhren. Die dadurch generierte eDAS-Referenznummer ist in der Importzollanmeldung zu vermerken.

eDAS nicht immer nötig

Nicht notwendig ist eine eDAS-Nummer bzw. eine eDAS-Bescheinigung für Einfuhren mit Carnet ATA. Auch bei vorübergehender Einfuhr in die VAE ohne Carnet ATA muss nicht zwingend das eDAS-System genutzt werden. Hier können „Rechnungen für Zollzwecke“ genutzt werden.

Weitere Informationen zum eDAS-System sowie zum Warenverkehr zwischen der EU und den Vereinigten Arabischen Emiraten finden Sie auf Website der IHK München und Oberbayern.

Quelle: IHK München und Oberbayern