Der Europäische Rechnungshof hat erste Stellungnahmen zu den geplanten EU-Förderinstrumenten im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen vorgelegt. Im Fokus stehen der Europäische Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF) und das Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa, die zusammen einen zentralen Teil des EU-Haushalts 2028–2034 abdecken sollen.
Neue Förderinstrumente mit großem Finanzvolumen
Am 16. Juli 2025 präsentierte die EU-Kommission zwei Gesetzesvorschläge: eine Verordnung zur Einrichtung des ECF als Haushaltsinstrument für Schlüsseltechnologien und strategische Industrien sowie eine neue Verordnung für das 10. Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont Europa). Beide Programme sollen einen durchgängigen Förderpfad von der Grundlagenforschung bis zur Unternehmensgründung und -skalierung ermöglichen. Der ECF enthält zudem ein eigenes Programm für Forschungs- und Innovationsprojekte im Verteidigungsbereich. Zusammengenommen beläuft sich das geplante Budget auf 409 Milliarden Euro, was rund 20 Prozent des vorgeschlagenen EU-Gesamthaushalts für den Zeitraum 2028–2034 entspricht.
Fehlende Definitionen und Datenbasis als Kernproblem
Die Prüfer erkennen an, dass Investitionen in Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Forschung eine politische Priorität auf EU-Ebene darstellen und einen hohen europäischen Mehrwert erzeugen können. Gleichzeitig kritisieren sie, dass es keine einheitliche Definition des Begriffs „europäischer Mehrwert“ in den Rechtsvorschriften oder in den aktuellen Vorschlägen gibt. Zudem fehlten umfassende und verlässliche Daten zur Mittelverwendung, obwohl die Programme stark auf bereichsübergreifende EU-Prioritäten ausgerichtet sind. Auch die Anwendung des Grundsatzes der Exzellenz müsse weiter konkretisiert werden. Während Horizont Europa auf das Verfahren des Europäischen Semesters Bezug nimmt, enthält der ECF-Vorschlag hierzu keine entsprechende Regelung.
Mehr Flexibilität – aber offene Fragen zur Umsetzung
Der geplante Wettbewerbsfonds soll eine flexiblere Umschichtung von Haushaltsmitteln ermöglichen und zusätzliche Finanzierungen aus Mitgliedstaaten oder externen Quellen zulassen. Der Rechnungshof weist darauf hin, dass die Auswirkungen auf staatliche Beihilfen noch geklärt werden müssen. Zudem empfehlen die Prüfer, klare Vorgaben zur sogenannten revolvierenden Kapazität festzulegen, also zur mehrfachen Wiederverwendung von Mitteln für Garantien, Darlehen oder Beteiligungen. Auch die Verwaltungsgebühren externer Durchführungspartner wie der Europäischen Investitionsbank sollten aus Sicht der Prüfer auf einem angemessenen Niveau begrenzt werden.
Risiken bei Transparenz, Kontrolle und Förderabwicklung
Beide Programme verfolgen das Ziel einer Vereinfachung durch einheitliche Regeln, harmonisierte Zahlungsbedingungen und einen gemeinsamen Datenaustausch. Nach Einschätzung des Rechnungshofs bestehen jedoch weiterhin Unklarheiten, etwa bei der Auftragsvergabe, bei nicht kostenbasierten Finanzierungsmodellen und bei vereinfachten Kostenoptionen. Besonders die Forschung gilt als risikobehafteter Ausgabenbereich, in dem Fehler häufig auftreten und erhebliche Auswirkungen haben können. Innovative Förderinstrumente wie die öffentliche Beschaffung vor Markteintritt erfordern laut Prüfern eine besonders sorgfältige Umsetzung. Pauschalfinanzierungen könnten zwar den Verwaltungsaufwand senken, müssten jedoch klar geregelt werden.
Prüfungsrechte und Ausblick auf weitere Bewertungen
Da die Programme sowohl direkt durch die EU-Kommission als auch indirekt über Partnerstrukturen verwaltet werden sollen, fordert der Rechnungshof, dass seine uneingeschränkten Prüfungsrechte vertraglich fest verankert werden. Eine weitere Neuerung ist die geplante bereichsübergreifende Verordnung zur Leistungsüberwachung und -bewertung, die der Rechnungshof in einer separaten Stellungnahme prüfen will.
Der neue mehrjährige Finanzrahmen für 2028–2034 soll ein Gesamtvolumen von nahezu zwei Billionen Euro umfassen. Die aktuellen Stellungnahmen markieren den Beginn einer umfassenden Prüfserie, die den Gesetzgebern – Rat der EU und Europäisches Parlament – als Grundlage für die weiteren Haushaltsverhandlungen dienen soll.
Quelle: Europäischer Rechnungshof ECA

