Am 26. April 2024 hat die EU-Kommission dem Rat die Vorschläge für Beschlüsse über die vorläufige Anwendung sowie den Abschluss des Assoziierungsabkommens mit San Marino und Andorra vorgelegt. Sobald der Rat der EU die Vorschläge durchwinkt, wird das Abkommen unterzeichnet und im Anschluss an das Europäische Parlament zur endgültigen Abstimmung weitergeleitet.

Der Pakt soll beiden Ländern einen verbesserten Zugang zum EU-Binnenmarkt unter gleichen Wettbewerbsbedingungen ermöglichen und so die Beziehungen zur Europäischen Union weiter voranbringen. Geplant ist zudem eine engere Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Forschung und Entwicklung, Kultur, Sozialpolitik sowie Umwelt- und Verbraucherschutz. Die Marktteilnahme im Bereich der Finanzdienstleistungen soll hingegen schrittweise eingeführt werden, sofern die Aufsichts- und Regulierungsrahmen der Staaten Andorra und San Marino eine ausreichende Stabilität garantieren können. Als Streitbeilegungsmechanismus für die kohärente Auslegung und Anwendung des Abkommens ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in entscheidender Instanz vorgesehen.

Konkrete Verhandlungen der EU über ein Assoziierungsabkommen mit Andorra, Monaco und San Marino werden bereits seit Dezember 2014 geführt. Seit Januar 2022 ist die EU-Kommission zuständig für die Verhandlungen.

 

Quelle: Europäische Kommission