Die seit dem 11. Januar 2024 von der EU-Kommission verordneten, endgültigen Antidumpingzölle auf Einfuhren von Wulstflachprofilen aus nicht legiertem Stahl mit Ursprung in beiden Ländern sind das Resultat einer im November 2022 eingeleiteten Untersuchung.

Der, insbesondere im Schiffsbau genutzte Wulstflachstahl wird unter folgender Zolltarifnummer eingereiht:

KN-Code ex 7216 50 91 (TARIC-Code 7216509110)

Der für die Einfuhr besagter Ware aus China festgelegte, endgültige Antidumpingzoll frei Grenze der Union beträgt 23 Prozent. Im Falle der Türkei übernimmt man den Zollsatz der vorläufigen Durchführungsverordnung vom 12. Juli 2023, welcher sich auf 13,6 Prozent des Nettopreises beläuft.

Darüber hinaus werden die Sicherheitsleistungen in Höhe des Antidumpingzolls, die seit der vorläufigen Durchführungsverordnung für betroffene Waren erbracht werden mussten, endgültig vereinnahmt. Als Grund hierfür verweist man auf das Ausmaß der Schädigung des Wirtschaftszweiges innerhalb der EU. Die Antidumping-Maßnahmen gelten für fünf Jahre.

Quellen: DIHK, GTAI