Da mit den Änderungen 2020 möglicherweise verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) einfuhrseitig, oder die Verlinkungen im EZT-Online ausfuhrseitig zu möglichen Dual-Use-Positionen (Anhang I) ins Leere laufen, empfiehlt es sich, frühzeitig einen Blick in die aktuelle Gegenüberstellung „Auf einen Blick“ zu werfen.
Diese finden Sie im Downloadbereich dieser Webseite.
Zur kompletten Ausgabe der WTN gelangen Sie unter DESTATIS :