Die Türkei hat Schutzzölle auf bestimmte Waren erlassen. Diese sind unter anderem Paracetamol, Sperrhölzer, Schneidwaren, Schweißdraht, Armaturen und Ventile, Wechselstrommotoren, Einachsschlepper, Teile für Kfz-Lenkungen, medizinische Spritzen sowie Pinsel und Vakuumisolierbehälter. Details ergeben sich aus der Tabelle im Anhang zu Erlass Nr. 2018/11481 des türkischen Wirtschaftsministeriums. Die Zölle gelten nur für Länder, mit denen die Türkei weder eine Zollunion noch ein Freihandelsabkommen unterhält (Spalten 5 bis 8). Waren mit Ursprung in der EU, EFTA, der Euro-Med-Gruppe, Südkorea Malaysia und Singapur (Spalten 1 bis 4) sind also nicht betroffen. Damit diese Waren aus der EU ohne Erhebung von Schutzzöllen eingeführt werden können, ist ein Ursprungszeugnis bei der Einfuhr erforderlich.

Quelle: Bonn (GTAI) Erlass Nr. 2018/11481