Wie bereits im Juni auf unserer Web-Site angekündigt ist es nun soweit.
Mit dem heutigen Tage, dem 21.09.2017 findet das Wirtschafts- und Handelsabkommen mit Kanada vorläufige Anwendung.
Sollten Sie also Geschäftsbeziehungen mit Kanada pflegen, so zögern Sie nicht länger und lassen Sie Ihr Unternehmen registrieren.
Denn, nur Unternehmen die REX-registriert („Registrierter Ausführer“) sind kommen in den Genuss des Abkommens.
Es ist nicht erforderlich „Ermächtigter Ausführer“ oder eine AEO-Bewilligung zu besitzen.
Die REX-Registrierung ist alleinige Voraussetzung!
Und, sie ist längst möglich – bei Ihrem Hauptzollamt.
Weitere Informationen, das Merkblatt sowie das elektronische Antragsformular 0442 finden Sie auf der Website des Zolls.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen weiterhin erfolgreiche Geschäfte mit Kanada.
Das TEAM von
Nicola Bernard
Servicebüro für Außenhandelslogistik