Das in vielen Ländern akzeptierte Zolldokument Carnet ATA, welches für die vorübergehende Ausfuhr/Wiedereinfuhr bestimmter Waren aus der/in die EU verwendet wird, ist von einigen Änderungen betroffen.

  • Israel: Die Internationale Handelskammer (ICC) wurde vom israelischen Bürgen darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Wiederausfuhr-Frist von Carnets, die zwischen dem 8. Oktober und dem 31. Dezember 2023 ausgelaufen sind, automatisch um 3 weitere Monate verlängert wird, sofern sich die auszuführenden Waren in Israel befinden. Hintergrund dessen ist die aktuelle Situation des Landes.
  • Peru: Ab dem 30. April 2024 wird die Handelskammer Lima das 79. Mitglied der internationalen Bürgschaftskette.
  • Aufbewahrung von Carnets: Die IHK bewahrt Carnets für 3 Jahre nach Ablauf der Wiederausfuhr-Frist auf. In den darauffolgenden 3 Monaten kann man sich die Carnets bei der IHK aushändigen lassen, um diese zu archivieren.

 

 

Quelle: DIHK