Das neue EU-AKP-Partnerschaftsabkommen wird seit Jahresbeginn vorläufig angewandt. Das erste Abkommen dieser Art galt ursprünglich von April 2003 bis Februar 2020. Zirka fünf Jahre wurde über ein neues EU-AKP-Partnerschaftsabkommen verhandelt, das schließlich am 15. November 2023 unterzeichnet wurde.
Das Abkommen verbindet die Partnerschaft der Europäischen Union mit 79 Ländern des afrikanischen Kontinents, der Karibik und dem Pazifik. Bis die Verfahren für das Inkrafttreten abgeschlossen sind, findet das Abkommen nur vorläufig Anwendung. Den Text des Partnerschaftsabkommens finden Sie im EU-Amtsblatt vom 28. Dezember 2023.
Quelle: GTAI