Vor dem Hintergrund des Europäischen Klimagesetzes ist Mitte Mai 2023 die Verordnung (EU) 2023/956 zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems beschlossen worden. Das System, kurz CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) soll dabei helfen, die im Klimagesetz angestrebte Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen.
Wie funktioniert das CO2-Grenzausgleichssytem?
Die Idee hinter dem System ist es, die Treibhausgasemissionen von Waren, die das Zollgebiet der EU erreichen, zu berücksichtigen, bzw. diese langfristig zu senken. Damit soll die aktuelle Praxis bekämpft werden, dass Unternehmen in Ländern mit niedrigen Klimaschutzanforderungen produzieren lassen und so den globalen CO2-Ausstoß vorantreiben.
CBAM ersetzt Emissionszertifikate
Ein Versuch den Ausstoß von Treibhausgasen innerhalb der EU zu senken, sind die Emissionszertifikate. Bis 2026 soll dieses System durch CBAM ersetzt werden. Unternehmen werden verpflichtet, beim Import von Waren in EU CBAM-Zertifikate zu erwerben. Einführen darf die Waren lediglich ein zugelassener CBAM-Anmelder, der sich zuvor über das CBAM-Register registriert hat.
Für welche Waren gilt das CO2-Grenzausgleichssystem?
Betroffen sind die Warengruppen Zement, Eisen, Stahl, Düngemittel, Aluminium, Strom und Chemikalien. Die entsprechenden KN-Codes können in Anhang I der Verordnung eingesehen werden. Ebenso betroffen sind Veredelungserzeugnisse aus den genannten Waren.
Übergangszeitraum bis Ende 2025
Bis die neue Verordnung im vollen Umfang gilt, ist eine Übergangsfrist vorgesehen. Vom 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2025 gelten lediglich bestimmte Berichtspflichten für Einführer. Noch bis zum 11. Juli 2023 läuft eine öffentliche Konsultation, bei der sich Betroffene zum Entwurf einer Durchführungsverordnung äußern können.
Hintergrundinformationen zum CBAM finden Sie auch auf der Webseite der Europäischen Kommission.
Quellen: EU-Kommission, Möllenhoff Rechtsanwälte