Die EU hat beschlossen, die aktuell geltenden Handelsvorteile – unter anderem den Verzicht auf Einfuhrzölle – um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Die handelserleichternden Maßnahmen umfassen die Aussetzung von Zollkontingenten sowie von Einfuhrzöllen auf landwirtschaftliche Erzeugnisse. Darüber hinaus entfällt die Anwendung der Einfuhrpreisregelung für Obst und Gemüse. Auch von Antidumpingzöllen ist die Ukraine befreit. Bis zum 5. Juni 2024 sollen diese Regelungen weiterhin gelten.
Wenn man auf das Jahr 2022 zurückblickt, kann man feststellen, dass die Handelsvorteile ihre Wirkung gezeigt haben. Die Handelsströme von der Ukraine in die EU sind trotz der widrigen Umstände stabil geblieben, wie Germany Trade & Invest (GTAI) schreibt.
Die entsprechende Verordnung (EU) 2023/1077 kann auf der online abgerufen werden.
Quelle: GTAI