Unternehmen mit Handelsbeziehungen in die Vereinigte Arabische Emirate müssen Handelsrechnungen seit dem 1. März 2023 elektronisch beglaubigen lassen.
Dafür ist der „Electronic Attestation Service“ (eDAS) des Außenministeriums der Vereinigten Arabischen Emirate (MOFAIC) zu nutzen. Die Regel gilt für alle Handelsrechnungen im Zusammenhang mit Wareneinfuhren. Die dadurch generierte eDAS-Referenznummer ist in der Importzollanmeldung zu vermerken.
eDAS nicht immer nötig
Nicht notwendig ist eine eDAS-Nummer bzw. eine eDAS-Bescheinigung für Einfuhren mit Carnet ATA. Auch bei vorübergehender Einfuhr in die VAE ohne Carnet ATA muss nicht zwingend das eDAS-System genutzt werden. Hier können „Rechnungen für Zollzwecke“ genutzt werden.
Weitere Informationen zum eDAS-System sowie zum Warenverkehr zwischen der EU und den Vereinigten Arabischen Emiraten finden Sie auf Website der IHK München und Oberbayern.
Quelle: IHK München und Oberbayern