Am 29. Oktober 2020 ist mit der Sechzehnten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung die Ausfuhrliste aktualisiert worden.

Der Inhalt:

Artikel 1

Die Außenwirtschaftsverordnung vom 2. August 2013 (BGBl. I S. 2865), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juli 2020 (BGBl. I S. 1637) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. § 55 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann prüfen, ob es die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder in Bezug auf Projekte oder Programme von Unionsinteresse im Sinne des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union (ABl. L 79 I vom 21.3.2019, S. 1) voraussichtlich beeinträchtigt, wenn ein Unionsfremder unmittelbar oder mittelbar ein inländisches Unternehmen oder unmittelbar oder mittelbar eine Beteiligung im Sinne des § 56 an einem inländischen Unternehmen erwirbt.“

bb) In Satz 2 erster Halbsatz wird das Wort „Gefährdung“ durch die Wörter „voraussichtliche Beeinträchtigung“ ersetzt.

b) In Absatz 1b erster Halbsatz wird das Wort „Gefährdung“ durch die Wörter „voraussichtlichen Beeinträchtigung“ ersetzt.

2. Die Anlage 1 erhält die aus dem Anhang 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

3. Die Anlage 19 erhält die aus dem Anhang 2 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 26. Oktober 2020

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister
für Wirtschaft und Energie

Peter Altmaier

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Weitere Details können Sie auch in dieser PDF Datei einsehen.
16. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 26. Oktober 2020

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Weitere Informationen finden Sie auf der Web-Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Seite unter Güterlisten unter dem Reiter Ausfuhrliste und auf unserer Webseite im Download-Bereich.