Gemäß dem Durchführungsbeschluss 2018/1137 der EU unterliegen Importe der dort im Anhang I aufgeführten Zollcodes aus der Volksrepublik China und Weißrussland zukünftig der phytosanitären Überwachung, soweit diese durch ISPM Nr. 15 pflichtiges Verpackungsholz transportiert werden.
Auf Grund technischer Abstimmungen findet laut Auskunft der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) eine Umsetzung des Durchführungsbeschlusses 2018/1137/EU erst ab dem 01.11.2018 statt.
Die phytosanitäre Abfertigung erfolgt in der Regel an der 1. Einlassstelle (Eingangsort am Flughafen bzw. Hafen) in der EU. Der Wareneingang ist dem zuständigen Pflanzenschutzdienst mindestens 24 Stunden im Voraus über das Datenbanksystem PGZ-Online (www.pzg-online.de) anzumelden.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Julius-Kühn Instituts.