Mit Blatt Nr. L162/8 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlich die EU bereits beschlossene Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren.
Welche Waren das im Einzelnen sind und ob möglicherweise das von Ihnen zur Einfuhr geplante Produkt darunter ist, entnehmen Sie den beiden Tabellen, die in die EU-Verordnung Nr. 2018/914 (zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013) vom 25.Juni 2018.
Sie gilt ab dem 1. Juli 2018.