Mit Inkrafttreten des Zollkodex der Union und der dazu ergangenen durchführenden Verordnungen der Europäischen Kommission wird sich der ehemalige „Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft“ mit Wirkung zum 01.10.2017 ändern. Die Erteilung folgt dann auf den „Antrag auf Entscheidung über eine verbindliche Zolltarifauskunft“. Insbesondere sind Antragsteller und Zollvertreter künftig verpflichtet, im Antrag eine EORI-Nummer anzugeben. Im Falle der Zollvertretung ist anzugeben, ob ein direktes oder indirektes Vertretungsverhältnis besteht. Weitergehende Änderungen ergeben sich aus den Hinweisen zum Ausfüllen.

Der neue Antrag wird unter www.zoll.de im Internet der Bundeszollverwaltung zur Verfügung gestellt werden.

Auf unserer Website im Download-Bereich finden Sie ihn bereits heute.