Seit dem 24. Februar 2022 gilt eine Ausnahmeregelung der EU-Kommission, die bestimmte Waren von Zöllen und Mehrwertsteuer befreit. Hintergrund war der Krieg in der Ukraine. Durch die Regelung wurde es zehn Mitgliedsstaaten ermöglicht Hilfsgüter aus Drittstaaten günstig zu importieren, um sie UkrainerInnen zu Verfügung zu stellen. Die Regelung stellt damit eine Ausnahme zur eigentlich nicht-harmonisierten Mehrwertsteuererhebung in der EU dar.
Der Beschluss wurde nun rückwirkend bis Ende 2023 verlängert – sie galt ursprünglich bis zum 31. Dezember 2022. Staatlichen Stellen und Wohlfahrtsorganisationen aus den Ländern Polen, Rumänien, Slowakei, Österreich, Luxemburg, Litauen, Lettland, Estland sowie Frankreich und den Niederlanden kommt die Zoll- und Mehrwertsteuerfreiheit zugute.
Der entsprechende Beschluss:
Beschluss (EU) 2023/829 der Kommission vom 17. April 2023
Quelle: DIHK