Die Europäische Kommission plant umfassende Vereinfachungen bei den Nachhaltigkeitsberichtspflichten von Unternehmen. Diese Änderungen, die als Omnibus-Pakete bekannt sind, sollen Bürokratie abbauen und insbesondere mittelständische Unternehmen (KMU) entlasten. Die Anpassungen betreffen die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die Taxonomie-Verordnung (EU Tax-VO), die Sorgfaltspflicht-Richtlinie (CSDDD) sowie das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM).
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Neuer Anwendungsbereich der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD
- Unternehmen müssen nur noch berichten, wenn sie mindestens 1000 Mitarbeitende und einen Jahresumsatz von 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme von 25 Mio. Euro
- Die Berichterstattungspflicht wird um zwei Jahre verschoben (bis 2028).
- 80 % der Unternehmen fallen aus der Berichtspflicht heraus.
Anpassungen in der EU-Taxonomie
- Fokus auf große Unternehmen: KMU sind von den meisten Anforderungen befreit.
- Die Zahl der Meldebögen wird um 70 % reduziert.
- Die wichtigsten Umweltkriterien werden vereinfacht.
Erleichterungen bei der Sorgfaltspflicht (CSDDD)
- Haftungsrisiken werden reduziert: Die zivilrechtliche Haftung wird begrenzt.
- Unternehmen müssen ihre Geschäftspartner nur alle fünf Jahre (statt jährlich) kontrollieren.
- Weniger Pflichten für KMU: Reduzierte Anforderungen an die Informationsweitergabe entlang der Lieferkette.
Änderungen beim CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM)
- Kleine Einführer (bis 50 Tonnen pro Jahr) werden befreit.
- Verwaltungsaufwand für Unternehmen, die weiterhin unter CBAM fallen, wird gesenkt.
- Schutz vor Umgehung und Missbrauch wird verstärkt.
Unmittelbare Auswirkungen der Reform
Mit den Omnibus-Paketen strebt die EU eine Verwaltungsentlastung von 6,3 Mrd. Euro an. Zudem sollen 50 Mrd. Euro an neuen Investitionen mobilisiert werden. Der Fokus liegt darauf, Unternehmen zu stärken, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und gleichzeitig nachhaltige Investitionen zu fördern.
Wann treten die Änderungen in Kraft?
Die Vorschläge werden im Europäischen Parlament und im Rat diskutiert. Sobald eine Einigung erzielt wurde und die Veränderungen im EU-Amtsblatt veröffentlicht sind, treten sie offiziell in Kraft.
Quellen: GTAI, EU Kommission, Omnibus I (auf Englisch), Omnibus II (auf Englisch)